
Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AUßSTrG
Ich biete die Durchführung der gesetzlich verpflichtenden „Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung“ entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1aAußStrG an.
Die zeitliche Struktur liegt für Einzel- und Paarberatungen bei zirka ein bis zwei Stunden.
Kosten:
60€/Stunde für Einzelberatung
35€/Stunde pro Person und Stunde bei Einzelberatung