Scheidungsberatung in meiner Praxis in Villach oder Spittal

Mag. Elisabeth Baptist

Die Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AUßSTrG (Außerstreitgesetz) ist eine gesetzliche Beratungspflicht, die in Österreich seit dem 1. Jänner 2013 besteht. Das Gesetz verpflichtet Ehegatten, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, zu einer Elternberatung vor der Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht.

Gemeinsam Wege finden: Professionelle Scheidungsberatung für eine harmonische Trennung

Ziel der Beratung ist es, die Folgen einer Scheidung abzuschätzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die die Interessen beider Parteien sowie der betroffenen Kinder berücksichtigt.

Als erfahrene Psychologin biete ich eine individuelle und professionelle Unterstützung und stehe Ihnen bei der Bewältigung emotionaler und organisatorischer Herausforderungen zur Seite.

Scheidungsberatung als Unterstützung für eine erfolgreiche Neuausrichtung

In der Scheidungsberatung werden alle Folgen und Konsequenzen einer Scheidung herangezogen. Mögliche Fragen zur Bewältigung der neuen Situation, reorganisation der Eltern-Kind-Beziehungen, Bedürfnisse, Verhaltens- & Reaktionsweisen der Kinder verstehen, neue Formen der elterlichen Kooperation finden, um einige Beispiele aus der Praxis anzuführen, werden ausführlich behandelt. Es erwartet Sie eine offene Gesprächsatmosphäre und ein professioneller Rahmen, der beste Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Neuausrichtung schafft.